Gesetzlich geforderte Regalinspektionen…

… durch eine Befähigte Person gemäß TRBS 1203

Die Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 (BGR 234) und DIN EN 15635 dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Als Rechtsgrundlage dient die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Regale können sehr schnell durch kleine, meist durch Flurförderzeuge erzeugte Beschädigungen umfallen oder einstürzen. Grundsätzlich gilt, dass eine Lagerausstattung jeweils den gelagerten Gütern entsprechen muss. Das betrifft die Stand- und Tragsicherheit, aber auch die gesamte Konzeption und Konstruktion. Regelmäßige Inspektionen sind indirekt durch die Betriebssicherheitsverordnung gefordert. Bei Arbeitsunfällen durch mangelhafte Arbeitsmittel sind die Arbeitgeber allein verantwortlich.

Unsere Regalinspektion beinhaltet folgende Prüfschritte:

  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Herstellerangaben
  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
  • Vergabe einer Inspektionsplakette
  • Erstellung eines Prüfberichtes